Die Begutachtung ist negativ verlaufen

Was nun?

Sie waren bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und das Ergebnis der Begutachtung ist negativ – es droht der Entzug des Führerscheins bzw. die Neuerteilung des Führerscheins wird ausgeschlossen?

Sie müssen jetzt schnell handeln, denn sonst entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde gegen Sie – ob mit oder ohne Gutachten.

Sie brauchen Hilfe, was jetzt zu tun ist.

  1. Wir beraten Sie, ob Sie das Gutachten bei der Behörde abgeben sollen oder nicht.
  2. Wir prüfen, ob in dem erstellten Gutachten Empfehlungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aufgeführt sind und beraten Sie, welche der gemachten Empfehlungen
    Sie umsetzen sollten und welche nicht.
  3. Wir beraten Sie, an welche Stellen Sie sich wenden können, um die im Gutachten gemachten Empfehlungen am besten und am schnellsten umsetzen zu können.
  4. Wir prüfen, ob in dem erstellten Gutachten alle für Sie günstigen Sachverhalte ausreichend berücksichtigt worden sind.
  5. Wir prüfen das Gutachten nach Unstimmigkeiten und beraten Sie, ob aus unserer Sicht eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.

Unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben und welche Fahrerlaubnisbehörde für Sie zuständig ist, können wir Sie unterstützen.
Um Ihnen ganz konkret helfen zu können, benötigen wir alle wichtigen Unterlagen (z.B. Schreiben der Behörde, Strafbefehle, Urteile, negative Gutachten, medizinische Befunde, etc.).
Wir können Ihnen dann genau sagen, was aus fachlicher Sicht zu tun ist, um schnellstmöglich wieder in den Genuss Ihres Führerscheins zu gelangen.
Je umfassender die von Ihnen uns zugestellten Unterlagen sind, desto genauer können wir Ihnen den besten und schnellsten Weg zurück zum Führerschein aufzeigen.