Aktuelles

Die Begutachtung der Fahreignung ist eine von den Fahrerlaubnisbehörden/Führerscheinstellen angeordnete Überprüfung der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle kann anordnen eine:

  • Medizinische Untersuchung (ärztliches Gutachten nach S 11 FeV)
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle kann immer dann eine Begutachtung anordnen, wenn ihr Tatsachen bekannt geworden sind, dass eine Person (möglicherweise) nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug sicher führen zu können.

Das kann betreffen:

  • Antragssteller auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis
  • Inhaber einer Fahrerlaubnis (z.B. bei Alkoholfahrten mit dem Fahrrad, bei Fahrten unter Nachweis von Cannabis, bei erneuter Auffälligkeit in der Probezeit nach Absolvieren eines Aufbauseminars)
  • Antragssteller auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, bekommen Sie ihren Führerschein nur wieder, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle prüft Ihren Antrag und lässt Sie zu einer Begutachtung zu, wenn eine einmal festgelegte Sperrfrist (z.B. durch einen Richter) vorbei ist oder fast vorbei ist (in der Regel nicht früher als 3 Monate vor Ende der Sperrfrist).
Bei der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle müssen Sie sich entscheiden, an welcher Begutachtungsstelle Sie sich untersuchen lassen wollen.
Achten Sie darauf, dass es sich um eine amtliche anerkannte Begutachtungsstelle handelt. Gutachten von anderen nicht amtlichen anerkannten Begutachtungsstellen werden von der Behörde nicht berücksichtigt.

In der Regel setzt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle eine Frist, in der Sie ein Gutachten vorlegen sollen. Legen Sie innerhalb der Frist kein Gutachten vor, wird die Behörde ihren Antrag (auf Ersterteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis) in der Regel kostenpflichtig ablehnen.
Die gesetzte Frist kann im Einzelfall verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle muss Ihnen die Frage/Fragen, die zu begutachten ist/sind, schriftlich mittteilen, damit sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können.

Sie können sich in allen Bundesländern bei verschiedenen Anbietern/Firmen von Begutachtungsstellen untersuchen lassen, auch wenn eine von Ihnen ausgesuchte Begutachtungsstelle nicht auf der Liste der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle steht.
Ist die Begutachtungsstelle zugelassen, dann muss die Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle das Ergebnis des Gutachtens anerkennen, solange keine erneuten Tatsachen, die gegen eine Belassung oder Erteilung der Fahrerlaubnis sprechen, bekannt geworden sind.
Sie können die Begutachtungsstelle frei wählen. Was Sie nicht frei wählen können, ist, von welcher Gutachterin/welchem Gutachter einer Begutachtungsstelle Sie untersucht werden.

Grundlagen der Begutachtung sind:

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien – in der aktuellen Fassung (Brenner-Hartmann et al., Kirschbaum-Verlag Bonn).
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung in der aktuellen Fassung (BASt).

Die Beurteilungskriterien enthalten Eckpunkte zur Erstellung eines Gutachtens und auch Kriterien für eine positive Begutachtung, die von jeder Gutachterin/jedem Gutachter zu beachten sind.
Die 5. Auflage ist im Februar 2026 erschienen und enthält wesentliche Neuerungen (z.B. zur Begutachtung bei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr).

Fortbildungsveranstaltungen:

Diakonisches FortbildungsZentrum Mecklenburg Vorpommern
MPU – Strategien zum Wiedererhalt der Fahrerlaubnis
Termin:17.03.2027 in Schwerin
Anmeldungen unter www.diakonisches-bildungszentrum.de

Nützliche Links:

Deutscher Verkehrsgerichtstag

VGT Goslar Empfehlungen bzgl. Alkoholfahrten mit Fahrrad

Urteil AG Hamburg zu Rückzahlung bei fehlerhaften Gutachten

Urteil VGH München Mischkonsum Cannabis und Alkohol

Beschluss VG Berlin vom 23.07.2026

Begutachtungsleitlinien der BASt vom 01.06.2022

Empfehlungen DGVP/DGVM: Wartezeiten bei Cannabiskonsum

DGVP/DGVM Positionspapier Nr. 12: Eignungszweifel bei Cannabismissbrauch