Sie arbeiten als Anwalt im Verkehrs- und Strafrecht
und benötigen Unterstützung um zielgerichtet anwaltliche Maßnahmen einleiten zu können?

Sie vertreten Mandanten, bei denen die Fahrerlaubnisbehörde eine Begutachtung angeordnet hat. Es droht für Ihre Mandanten der Verlust der Fahrerlaubnis oder die Fahrerlaubnis ist bereits entzogen worden?
Um Sie zielgerichtet unterstützen zu können, senden Sie uns die betreffenden Unterlagen zu. Wir erstellen dann eine Expertise, ob Fehler im Begutachtungsprozess vorhanden sind und wo ganz konkret Ansatzpunkte für ein anwaltliches Vorgehen im Verwaltungsrechtsverfahren oder im Zivilrechtsverfahren erkennbar sind.
Je umfassender die von Ihnen uns zugestellten Unterlagen sind, desto genauer können wir
die Sachverhalte überprüfen, um Ihnen als Anwältin/Anwalt mehr Möglichkeiten zu geben, zielgerichtet im Sinne Ihrer Mandanten tätig werden zu können.
Eine mögliche Übernahme unserer Kosten über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung der Mandanten kann von Ihnen überprüft werden.
- Wir prüfen, ob die formalen Voraussetzungen zur Anordnung einer Begutachtung durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgelegen haben.
- Wir prüfen, ob die Eckdaten zur Erstellung eines Gutachtens (Kompetenz der Gutachter, Einhalten von Fristen, etc.) eingehalten worden sind oder nicht.
- Wir überprüfen, ob ein Gutachten entsprechend der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgegebenen Grundsätze erstellt worden ist oder nicht.
- Wir prüfen, ob die Gutachter ihre (eng begrenzten) Kompetenzbereiche eingehalten/ überschritten haben.
- Wir prüfen, ob ein Gutachten fachgerecht erstellt worden ist und wo Ansatzpunkte in einem Gutachten für einen Widerspruch zu finden sind.
- Wir prüfen, ob Abweichungen von den Grundlagen der Beurteilungskriterien hinreichend begründet worden sind.
- Wir prüfen, ob die Gutachter hinreichend im Sinne einer ressourcenorientierten Entlastungsdiagnostik begutachtet haben oder ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass
die Gutachter einseitig zu Ungunsten Ihres Mandanten begutachtet haben. - Wir prüfen, ob die von der Behörde eingeleiteten Entscheidungen auf der Grundlage eines Gutachtens gerechtfertigt waren oder nicht.
Falls unsere Expertise keine schwerwiegenden Abweichungen im Begutachtungsprozess erkennen lässt, dann lassen wir Ihnen eine Aufstellung zukommen, welche einzelnen Schritte
in welchem Zeitrahmen für Ihre Mandanten sinnvoll und erfolgversprechend sind für eine möglichst schnelle Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
